Die Vereinsführung besteht aus dem Vorstand, den Abteilungs- und Jugendleiter sowie den Beisitzer.
Den Vorstand bilden mindestens zwei und maximal vier gleichberechtigte Vorstandsmitglieder, Kassierer und Schriftführer.
Die Vereinsführung besteht aus dem Vorstand, den Abteilungs- und Jugendleiter sowie den Beisitzer.
Den Vorstand bilden mindestens zwei und maximal vier gleichberechtigte Vorstandsmitglieder, Kassierer und Schriftführer.